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US-Einwanderung · Vertragsvisa · Schweiz

E-1- und E-2-Visum für Schweizer Unternehmen

Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einem E-1- und einem E-2-Abkommen mit den USA. Für Schweizer Inhaber und Unternehmen ist das oft der direkteste Weg in den amerikanischen Markt — ohne Lotterie, ohne Quote.

Die Antwort in einem Satz: Ein Schweizer Unternehmen, das substanziell mit den USA handelt (E-1) oder substanziell in ein US-Geschäft investiert (E-2), kann Inhaber, Führungskräfte und unverzichtbare Fachkräfte mit einem E-Visum in die USA entsenden — mehrjährig gültig und unbegrenzt verlängerbar, solange die Voraussetzungen bestehen.

Warum das E-Visum der Schweizer Vorteil ist

Viele bekannte US-Arbeitsvisa sind kontingentiert: Das H-1B wird verlost, andere Kategorien haben lange Wartezeiten. E-Visa kennen weder Lotterie noch Jahresquote — sie stehen nur Staatsangehörigen von Vertragsstaaten offen, und die Schweiz ist einer davon, für beide Kategorien.

  • Unternehmen zu mindestens 50 Prozent in Schweizer Hand
  • Entsandte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit
  • Keine Lotterie, keine Jahresquote, unbegrenzt verlängerbar

E-2 Treaty Investor — die Investitionsroute

Für Schweizer Unternehmen und Unternehmerinnen, die eine US-Gesellschaft aufbauen oder übernehmen.

  • Substanzielle Investition — keine gesetzliche Mindestsumme, aber erheblich im Verhältnis zu den Gesamtkosten und einem echten Verlustrisiko ausgesetzt
  • Reales, aktives Geschäft — keine blosse Kapitalanlage oder Immobilienbesitz
  • Mehr als Broterwerb — messbare Ertragskraft oder Arbeitsplatzschaffung
  • Leiten und lenken — Investorin führt das Unternehmen; Mitarbeitende brauchen eine Führungs- oder Schlüsselfunktion

E-1 Treaty Trader — die Handelsroute

Für bereits laufenden Handel zwischen der Schweiz und den USA — Waren, Dienstleistungen oder Technologie.

  • Substanzieller, kontinuierlicher Handel als Grundlage des Antrags — keine neue Investition nötig
  • Mehr als die Hälfte des internationalen Handelsvolumens des Unternehmens entfällt auf die USA
  • Trägt Inhaber, Führungskräfte und unverzichtbare Fachkräfte

E-Visum, L-1 oder H-1B?

Die Routenwahl hängt an Eigentümerstruktur und Zeitplan.

  • E-1/E-2 — für schweizerisch gehaltene Unternehmen; keine Quote, Ehepartner arbeitsberechtigt, gebunden an die Schweizer Nationalität des Unternehmens
  • L-1 — Konzerntransfer unabhängig von der Eigentümernationalität, mit sauberem Weg zur Green Card — mehr auf der deutschen L-1-Seite
  • H-1B — quotiert und verlost; für Schweizer Expansionen selten die erste Wahl, wenn E oder L offenstehen

So läuft das Verfahren ab

E-Visumanträge Schweizer Staatsangehöriger werden bei der US-Botschaft in Bern geprüft.

  • Vollständiges Registrierungs- und Antragsdossier: Eigentümerstruktur, Investitions- oder Handelsnachweise, Businessplan, Organigramm
  • Vorbereitung auf das persönliche Interview in Bern
  • Aufenthalt in der Regel zwei Jahre je Einreise; Visum mehrjährig gültig und verlängerbar
  • Verlängerungen und Statuswechsel, wenn das US-Geschäft wächst
FAQ

E-1/E-2 für Schweizer Unternehmen — kurz beantwortet

Hat die Schweiz ein E-2-Abkommen mit den USA?
Ja. Die Schweiz verfügt sowohl über ein E-1- (Treaty Trader) als auch ein E-2-Abkommen (Treaty Investor) mit den USA. Schweizer Staatsangehörige und mehrheitlich schweizerisch gehaltene Unternehmen können beide Kategorien nutzen.
Wie hoch muss die Investition für ein E-2-Visum sein?
Das Gesetz nennt keine feste Summe. Die Investition muss substanziell im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Vorhabens sein, tatsächlich eingesetzt oder unwiderruflich gebunden und einem echten Verlustrisiko ausgesetzt. Ob ein Betrag genügt, hängt vom Geschäftsmodell ab.
Wie lange gilt ein E-Visum und ist es verlängerbar?
E-Visa sind mehrjährig gültig und können unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen die Voraussetzungen weiter erfüllt. Bei jeder Einreise wird der Aufenthalt in der Regel für zwei Jahre gewährt.
Dürfen Ehepartner mit einem E-Visum in den USA arbeiten?
Ja. Ehepartner von E-1- und E-2-Visuminhabern gelten in den USA als arbeitsberechtigt und können für jeden Arbeitgeber tätig sein. Kinder unter 21 Jahren können mitreisen und die Schule besuchen.
Wo wird das E-Visum für Schweizer beantragt?
E-Visumanträge Schweizer Staatsangehöriger werden bei der US-Botschaft in Bern eingereicht und dort in einem persönlichen Interview geprüft. Nordfara bereitet das Registrierungsdossier vor und begleitet die Vorbereitung auf das Interview.
In welcher Sprache läuft die Zusammenarbeit?
US-Verfahren und Unterlagen laufen auf Englisch. Anfragen auf Deutsch sind willkommen; die Beratung selbst findet auf Englisch statt.

Passt E-1 oder E-2 zu Ihrem Vorhaben?

Schildern Sie uns Ihr US-Projekt — Handel, Investition, Team und Zeitplan. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welche Route realistisch trägt.

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