E-1- und E-2-Visum für Schweizer Unternehmen
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einem E-1- und einem E-2-Abkommen mit den USA. Für Schweizer Inhaber und Unternehmen ist das oft der direkteste Weg in den amerikanischen Markt — ohne Lotterie, ohne Quote.
Die Antwort in einem Satz: Ein Schweizer Unternehmen, das substanziell mit den USA handelt (E-1) oder substanziell in ein US-Geschäft investiert (E-2), kann Inhaber, Führungskräfte und unverzichtbare Fachkräfte mit einem E-Visum in die USA entsenden — mehrjährig gültig und unbegrenzt verlängerbar, solange die Voraussetzungen bestehen.
Warum das E-Visum der Schweizer Vorteil ist
Viele bekannte US-Arbeitsvisa sind kontingentiert: Das H-1B wird verlost, andere Kategorien haben lange Wartezeiten. E-Visa kennen weder Lotterie noch Jahresquote — sie stehen nur Staatsangehörigen von Vertragsstaaten offen, und die Schweiz ist einer davon, für beide Kategorien.
- Unternehmen zu mindestens 50 Prozent in Schweizer Hand
- Entsandte Person mit Schweizer Staatsangehörigkeit
- Keine Lotterie, keine Jahresquote, unbegrenzt verlängerbar
E-2 Treaty Investor — die Investitionsroute
Für Schweizer Unternehmen und Unternehmerinnen, die eine US-Gesellschaft aufbauen oder übernehmen.
- Substanzielle Investition — keine gesetzliche Mindestsumme, aber erheblich im Verhältnis zu den Gesamtkosten und einem echten Verlustrisiko ausgesetzt
- Reales, aktives Geschäft — keine blosse Kapitalanlage oder Immobilienbesitz
- Mehr als Broterwerb — messbare Ertragskraft oder Arbeitsplatzschaffung
- Leiten und lenken — Investorin führt das Unternehmen; Mitarbeitende brauchen eine Führungs- oder Schlüsselfunktion
E-1 Treaty Trader — die Handelsroute
Für bereits laufenden Handel zwischen der Schweiz und den USA — Waren, Dienstleistungen oder Technologie.
- Substanzieller, kontinuierlicher Handel als Grundlage des Antrags — keine neue Investition nötig
- Mehr als die Hälfte des internationalen Handelsvolumens des Unternehmens entfällt auf die USA
- Trägt Inhaber, Führungskräfte und unverzichtbare Fachkräfte
E-Visum, L-1 oder H-1B?
Die Routenwahl hängt an Eigentümerstruktur und Zeitplan.
- E-1/E-2 — für schweizerisch gehaltene Unternehmen; keine Quote, Ehepartner arbeitsberechtigt, gebunden an die Schweizer Nationalität des Unternehmens
- L-1 — Konzerntransfer unabhängig von der Eigentümernationalität, mit sauberem Weg zur Green Card — mehr auf der deutschen L-1-Seite
- H-1B — quotiert und verlost; für Schweizer Expansionen selten die erste Wahl, wenn E oder L offenstehen
So läuft das Verfahren ab
E-Visumanträge Schweizer Staatsangehöriger werden bei der US-Botschaft in Bern geprüft.
- Vollständiges Registrierungs- und Antragsdossier: Eigentümerstruktur, Investitions- oder Handelsnachweise, Businessplan, Organigramm
- Vorbereitung auf das persönliche Interview in Bern
- Aufenthalt in der Regel zwei Jahre je Einreise; Visum mehrjährig gültig und verlängerbar
- Verlängerungen und Statuswechsel, wenn das US-Geschäft wächst
E-1/E-2 für Schweizer Unternehmen — kurz beantwortet
Hat die Schweiz ein E-2-Abkommen mit den USA?
Wie hoch muss die Investition für ein E-2-Visum sein?
Wie lange gilt ein E-Visum und ist es verlängerbar?
Dürfen Ehepartner mit einem E-Visum in den USA arbeiten?
Wo wird das E-Visum für Schweizer beantragt?
In welcher Sprache läuft die Zusammenarbeit?
Passt E-1 oder E-2 zu Ihrem Vorhaben?
Schildern Sie uns Ihr US-Projekt — Handel, Investition, Team und Zeitplan. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welche Route realistisch trägt.