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Global Mobility · Schweiz → USA

Wenn Ihr Unternehmen in die USA wächst, reisen wir mit

Nordfara führt Entsendungen, Konzerntransfers und US-Expansionen für Schweizer Unternehmen: E-1/E-2-Vertragsvisa, L-1-Transfers und die Green-Card-Anschlussplanung — koordiniert über die US-Botschaft in Bern, erklärt auf Deutsch.

Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern mit einem E-1- und einem E-2-Abkommen mit den USA — ein struktureller Vorteil, den viele Schweizer Unternehmen nicht kennen. Zusammen mit dem L-1-Konzerntransfer ergibt das für fast jede Schweizer US-Expansion eine tragfähige Route ohne Lotterie.

E-1 / E-2 — die Vertragsvisa

Für schweizerisch gehaltene Unternehmen: Handel (E-1) oder Investition (E-2) trägt Inhaber, Führungskräfte und Schlüsselpersonen in die USA — ohne Quote, unbegrenzt verlängerbar.

  • Keine Lotterie, keine Jahresquote
  • Ehepartner in den USA arbeitsberechtigt
  • Verfahren über die US-Botschaft in Bern

Zur E-1/E-2-Seite →

L-1 — der Konzerntransfer

Für Transfers innerhalb des Konzerns — unabhängig von der Eigentümernationalität, auch in ein US-Büro, das erst noch entsteht.

  • L-1A (Führungskräfte) bis sieben Jahre, L-1B (Spezialisten) bis fünf
  • New-Office-Petitionen für das erste US-Büro
  • Dual Intent: sauberer Weg zur Green Card (EB-1C)

Zur L-1-Seite →

Darüber hinaus

Das vollständige Leistungsspektrum — H-1B, TN, EB/PERM, Global-Mobility-Programme für wachsende Teams — finden Sie auf der englischen Hauptseite.

FAQ

Kurz beantwortet

Für wen ist Nordfara in der Schweiz?
Für Schweizer Unternehmen, die Mitarbeitende in die USA entsenden oder ein US-Geschäft aufbauen — vom Mittelständler mit erstem US-Büro bis zur Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns. Nordfara ist eine US-Einwanderungskanzlei; US-Einwanderungsrecht ist Bundesrecht, daher werden Mandate aus der ganzen Schweiz betreut.
Welche US-Visa sind für Schweizer Unternehmen am wichtigsten?
Meist E-1/E-2 (Vertragsvisa — die Schweiz hat beide Abkommen mit den USA) und das L-1 für Konzerntransfers. Welche Route trägt, hängt von Eigentümerstruktur, Zeitplan und Green-Card-Absichten ab.
Berät Nordfara auch zu Schweizer Recht?
Nein. Patrick Smith ist in den USA (Texas) als Rechtsanwalt zugelassen. Beraten wird ausschliesslich zum US-Einwanderungsrecht; wo Schweizer Recht betroffen ist, wird mit qualifizierten Schweizer Anwälten zusammengearbeitet.
In welcher Sprache läuft die Zusammenarbeit?
US-Verfahren und Unterlagen laufen auf Englisch. Anfragen auf Deutsch sind willkommen; die Beratung selbst findet auf Englisch statt.
Kontakt

Rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren

Ein Anruf genügt für die Terminvereinbarung — das Erstgespräch findet per Telefon oder Video statt, auf Englisch; Anfragen auf Deutsch sind willkommen.

+1 (214) 620-9200 anrufen

Bern ist näher, als Sie denken

Schildern Sie uns Ihr US-Vorhaben — wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welche Route realistisch trägt.

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